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   VGH Baden-Württemberg, 23.02.2017 - 3 S 149/17   

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VGH Baden-Württemberg, 23.02.2017 - 3 S 149/17 (https://dejure.org/2017,7687)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.02.2017 - 3 S 149/17 (https://dejure.org/2017,7687)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Februar 2017 - 3 S 149/17 (https://dejure.org/2017,7687)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Erweiterung des äußeren Umgriffs vorhandener Siedlungsbereiche ("Entwicklung nach außen"); Anschlussunterbringung von anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten; Beurteilung von Immissionen durch die Nutzung zugelassener notwendiger Stellplätze ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 246 Abs 9 BauGB, § 35 BauGB
    Anschlussunterbringung von Flüchtlingen im Wohngebiet - Störungen durch Garagen und Stellplätze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 246 Abs. 9; BauGB § 35; LBO § 37
    Anschlussunterbringung; Asylberechtigte; Flüchtlinge; Wohnen; Außenbereich; Siedlungsbereich; Rücksichtnahme; notwendige Stellplätze; weitere Stellplätze; Parkplatzlärmstudie

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer Erweiterung des äußeren Umgriffs vorhandener Siedlungsbereiche ("Entwicklung nach außen"); Anschlussunterbringung von anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten; Beurteilung von Immissionen durch die Nutzung zugelassener notwendiger Stellplätze ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mehr Stellplätze als notwendig: TA Lärm ist anwendbar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Genehmigung zur Errichtung von Gebäuden mit Wohnungen für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachbar kann gegen nicht notwendige Stellplätze vorgehen! (IBR 2017, 282)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 67, 167
  • NVwZ-RR 2017, 602
  • VBlBW 2017, 457
  • DÖV 2017, 605
  • BauR 2017, 1246
  • BauR 2017, 993
  • ZfBR 2017, 360
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.1995 - 3 S 3538/94

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für eine Garage - Beurteilung der zu

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2017 - 3 S 149/17
    Daher findet die TA Lärm mit ihren Immissionsrichtwerten, dem Spitzenpegelkriterium und der von ihr definierten Vorbelastung bei der Beurteilung von Immissionen, die durch die Nutzung zugelassener notwendiger Stellplätze eines Wohnvorhabens verursacht werden, in der Regel keine Anwendung (Bestätigung d. Rspr. d. Senats, vgl. Beschl. v. 11.12.2013 - 3 S 1964/13 - VBlBW 2014, 275 ff. und Beschl. v. 20.7.1995 - 3 S 3538/94 - VBlBW 1996, 143 ff.).

    Daher findet die TA Lärm mit ihren Immissionsrichtwerten (Nr. 6.1), dem Spitzenpegelkriterium (Nr. 6.3) und der von ihr definierten Vorbelastung (Nr. 2.4) bei der Beurteilung von Immissionen, die durch die Nutzung zugelassener notwendiger Stellplätze eines Wohnvorhabens verursacht werden, in der Regel keine Anwendung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.12.2013 - 3 S 1964/13 - VBlBW 2014, 275 ff. und Beschl. v. 20.7.1995 - 3 S 3538/94 - VBlBW 1996, 143 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 3 S 1964/13

    Unzumutbare Lärmbelästigung durch Nutzung der notwendigen Stellplätze auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2017 - 3 S 149/17
    Daher findet die TA Lärm mit ihren Immissionsrichtwerten, dem Spitzenpegelkriterium und der von ihr definierten Vorbelastung bei der Beurteilung von Immissionen, die durch die Nutzung zugelassener notwendiger Stellplätze eines Wohnvorhabens verursacht werden, in der Regel keine Anwendung (Bestätigung d. Rspr. d. Senats, vgl. Beschl. v. 11.12.2013 - 3 S 1964/13 - VBlBW 2014, 275 ff. und Beschl. v. 20.7.1995 - 3 S 3538/94 - VBlBW 1996, 143 ff.).

    Daher findet die TA Lärm mit ihren Immissionsrichtwerten (Nr. 6.1), dem Spitzenpegelkriterium (Nr. 6.3) und der von ihr definierten Vorbelastung (Nr. 2.4) bei der Beurteilung von Immissionen, die durch die Nutzung zugelassener notwendiger Stellplätze eines Wohnvorhabens verursacht werden, in der Regel keine Anwendung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.12.2013 - 3 S 1964/13 - VBlBW 2014, 275 ff. und Beschl. v. 20.7.1995 - 3 S 3538/94 - VBlBW 1996, 143 ff.).

  • BVerwG, 04.11.2015 - 4 CN 9.14

    Bebauungsplan der Innenentwicklung; Verfahrensfehler; Beachtlichkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2017 - 3 S 149/17
    Denn dieses Erfordernis lässt eine Erweiterung des äußeren Umgriffs vorhandener Siedlungsbereiche, also eine "Entwicklung nach außen" wohl nicht zu (vgl. hierzu Battis/Mitschang/Reidt, "Das Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen", NVwZ 2014, 1609 ff. sowie zu § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB BVerwG, Urt. v. 4.11.2015 - 4 CN 9.14 - BVerwGE 153, 174).

    Dies dürfte - anders als der Antragsgegner und die Beigeladene meinen - selbst dann gelten, wenn eine Außenbereichsfläche so stark von der angrenzenden Bebauung geprägt ist, dass sie sich als deren organische Fortsetzung darstellt und damit für eine Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in Betracht käme (vgl. auch hierzu BVerwG, Urt. v. 4.11.2015, a. a. O.).

  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2017 - 3 S 149/17
    v. 29.8.2007 - 4 C 2.07 - BVerwGE 129, 209 ff. und v. 29.11.2012 - 4 C 8.11 -BVerwGE 145, 145 ff.).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2017 - 3 S 149/17
    v. 30.9.1983 - 4 C 74.78 - BVerwGE 68, 58 ff. und v. 23.09.1999 - 4 C 6.98 - BVerwGE 109, 314 ff; vgl. auch Urte.
  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2017 - 3 S 149/17
    v. 29.8.2007 - 4 C 2.07 - BVerwGE 129, 209 ff. und v. 29.11.2012 - 4 C 8.11 -BVerwGE 145, 145 ff.).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2017 - 3 S 149/17
    Diese Frage ist, sofern rechtlich verbindliche Grenzwerte fehlen, in umfassender Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu beantworten (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.1.1989 - 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197).
  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2017 - 3 S 149/17
    v. 30.9.1983 - 4 C 74.78 - BVerwGE 68, 58 ff. und v. 23.09.1999 - 4 C 6.98 - BVerwGE 109, 314 ff; vgl. auch Urte.
  • BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 16.97

    Hamburgischer Baustufenplan; übergeleiteter Bebauungsplan; Auslegung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2017 - 3 S 149/17
    Vielmehr ist eine solche angesichts ihres zumindest wohnähnlichen Charakters grundsätzlich mit dem Wohnen verträglich (vgl. zu einer Asylbewerberunterkunft BVerwG, Urt. v. 17.12.1998 - 4 C 16.97 - BVerwGE 108, 190 ff.).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2017 - 3 S 149/17
    Denn der Nachbar erlangt eine schutzwürdige Abwehrposition nicht allein dadurch, dass die auf seinem Grundstück verwirklichte Nutzung baurechtlich zulässig, das auf dem anderen Grundstück genehmigte Vorhaben dagegen wegen einer Beeinträchtigung öffentlicher Belange, die nicht dem Schutz privater Dritter zu dienen bestimmt sind, nach § 35 Abs. 2 BauGB unzulässig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.10.1993 - 4 C 5.93 - NVwZ 1994, 686 ff.).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

  • OVG Hamburg, 09.05.2016 - 2 Bs 38/16

    Errichtung einer Einrichtung zur Folgeunterbringung von Flüchtlingen und

  • VG Karlsruhe, 12.12.2019 - 1 K 5728/18

    Lärmbelästigung durch eine Stellplatzanlage

    Bei diesem Ansatz kommt es für die sachgerechte Beurteilung des Einzelfalles wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem an, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, juris Rn. 17 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2017 - 3 S 149/17 -, juris Rn. 18).

    Die allgemeine Gebietsverträglichkeit von Stellplätzen und Garagen gemäß § 12 Abs. 1 BauNVO bedeutet, dass die typischerweise mit diesen Anlagen verbundenen Belästigungen und Störungen grundsätzlich hinzunehmen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.12.2006 - 4 C 11.05 -, juris Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2017 - 3 S 149/17 -, juris Rn. 30; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, Stand: Mai 2019, § 12 BauNVO Rn. 39).

    Insoweit bietet insbesondere die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz vom 26.08.1998 (GMBl 1998 Nr. 26, Seite 503; Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) brauchbare, wenn auch rechtlich nicht verbindliche Anhaltspunkte für die Zumutbarkeitsbewertung, die entscheidend von den konkreten Umständen bestimmt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.03.2003 - 4 B 59.02 -, juris Rn. 11; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.04.2019 - 7 A 3284/17 -, juris Rn. 35; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2017 - 3 S 149/17 -, juris Rn. 28 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.09.2016 - 2 M 49/16 -, juris Rn. 28 ff.; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, Stand: Mai 2019, § 12 BauNVO Rn. 41).

    Sind die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm - wie hier - weit unterschritten, ist unter Berücksichtigung der gesetzlichen Wertung in § 12 Abs. 1 BauNVO von der Zumutbarkeit der durch eine Stellplatzanlage hervorgerufenen Lärmimmissionen auf den Nachbargrundstücken auszugehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2017 - 3 S 149/17 -, juris Rn. 30).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.2019 - 5 S 1913/18

    Baurecht: Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung

    Die in der Rechtsprechung entwickelte Ausnahme vom Anwendungsbereich der TA Lärm für notwendige Stellplätze und Garagen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23. Februar 2017 - 3 S 149/17 - VBlBW 2017, 457) ist auf Wärmepumpen in Wohngebieten, die einen durch die zugelassene Wohnnutzung verursachten Bedarf decken, nicht übertragbar.

    Die von der Beschwerde insoweit in Bezug genommene Rechtsprechung zu einer Ausnahme vom Anwendungsbereich der TA Lärm bei notwendigen Stellplätzen und Garagen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23. Februar 2017 - 3 S 149/17 - VBlBW 2017, 457, juris Rn. 30) ist auf Wärmepumpen in Wohngebieten, die einen durch die zugelassene Wohnnutzung verursachten Bedarf decken, nicht übertragbar.

  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2019 - 5 S 2102/18

    Rechtsschutzbedürfnis des Nachbarn im Eilverfahren, wenn der Begünstigte von der

    Dies gilt insbesondere bei Berücksichtigung der sich aus § 12 Abs. 2 BauNVO ergebenden Wertung, wonach Nachbarn die von Stellplätzen einer rechtlich zulässigen Wohnbebauung ausgehenden Immissionen im Regelfall hinzunehmen haben (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.2.2017 - 3 S 149/17 - VBlBW 2017, 457, juris Rn. 30; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5.9.2016 - 2 M 49/16 - NVwZ-RR 2017, 283, juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 16.07.2019 - 15 ZB 17.2529

    Prüfung Zumutbarkeitsschwelle bei angezeigter Lärmbelästigung

    Soweit - wie vorliegend - ein Rücksichtnahmeverstoß aufgrund von Immissionsbelastungen geltend gemacht wird, wird zur Konturierung der Zumutbarkeitsschwelle des Rücksichtnahmegebots auf die materiell-rechtlichen Maßstäbe des Immissionsschutzrechts, also auf die Schwelle schädlicher Umwelteinwirkungen i.S. von § 3 Abs. 1, § 22 Abs. 1 BImSchG zurückgegriffen (vgl. BVerwG, U.v. 18.5.1995 - 4 C 20.94 - BVerwGE 98, 235 = juris Rn. 26; U.v. 23.9.1999 - 4 C 6.98 - BVerwGE 109, 314 = juris Rn. 22 m.w.N.; BayVGH, B.v. 15.11.2011 - 14 AS 11.2305 - juris Rn. 29; B.v. 3.5.2016 - 15 CS 15.1576 - UPR 2017, 32 = juris Rn. 11; B.v. 16.4.2019 - 15 CE 18.2652 - juris Rn. 20; VGH BW, U.v. 23.2.2017 - 3 S 149/17 - ZfBR 2017, 360 = juris Rn. 28).
  • VG München, 08.10.2019 - M 11 K 19.2578

    Zumutbarkeit von Immissionen durch mit dem Neubau von zwei "Doppelhäusern" im

    Die TA Lärm und auch das Spitzenpegelkriterium finden bei der Beurteilung von Immissionen, die durch die Nutzung zugelassener notwendiger Stellplätze eines Wohnvorhabens verursacht werden, in der Regel keine Anwendung (BayVGH, B.v. 11.6.1999 - 20 ZB 99.1359 - BauR 1999, 1450 = juris Rn. 3; B.v. 9.2.2004 - 14 CS 03.2977 - juris Rn. 16; B.v. 25.5.2010 - 15 CS 10.982 - juris Rn. 9; VGH Mannheim, B.v. 23.2.2017 - 3 S 149/17 - NVwZ-RR 2017, 602 = juris Rn. 30).

    Andernfalls wäre die Errichtung von Stellplätzen und Garagen in Wohngebieten regelmäßig unzulässig, was der Wertung in § 12 Abs. 2 BauNVO, wonach diese Anlagen in diesen Gebieten für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf generell zulässig sind, widerspräche (VGH Mannheim, B.v. 23.2.2017 - 3 S 149/17 - NVwZ-RR 2017, 602 = juris Rn. 30).

  • BVerwG, 21.02.2019 - 4 C 9.18

    Privilegierung im Bauplanungsrecht nur für öffentlich verantwortete Unterbringung

    Die öffentliche Hand kann aber dennoch eine Unterbringungsverantwortung treffen, sei es als fortwirkende Unterbringungsverantwortung (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 3 S 149/17 - NVwZ-RR 2017, 602 Rn. 15; Blechschmidt, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Oktober 2018, § 246 Rn. 54; a.A. Scheidler, ZfBR 2016, 27 ; Roeser, in: Berliner Kommentar, Stand August 2018, § 246 Rn. 23), sei es zur Vermeidung von Obdachlosigkeit.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2019 - 5 S 2373/19

    Aufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts zur Urheberschaft eines Antrags bei

    Schon um Wertungswidersprüche zu § 12 Abs. 2 BauNVO zu vermeiden, ist für die dort genannten Gebiete grundsätzlich davon auszugehen, dass Garagen und Stellplätze, deren Zahl dem durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf entspricht, auch in einem von Wohnbebauung geprägten Bereich keine erheblichen, billigerweise unzumutbaren Störungen hervorrufen (vgl. Senatsbeschluss vom 1.4.2019 - 5 S 2102/18 - juris Rn. 9; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.2.2017 - 3 S 149/17 - VBlBW 2017, 457, juris Rn. 30; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5.9.2016 - 2 M 49/16 - NVwZ-RR 2017, 283, juris Rn. 29).

    Vielmehr ist diese anhand der Wertung des § 37 Abs. 8 Satz 2 Satz 2 LBO, wonach Stellplätze und Garagen so angeordnet und hergestellt werden müssen, dass sie unter anderem das Wohnen und Arbeiten, die Ruhe und die Erholung in der Umgebung durch Lärm oder Gerüche nicht erheblich stören, vorzunehmen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.2.2017 - 3 S 149/17 - VBlBW 2017, 457, juris Rn. 30).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2022 - 5 S 395/22

    Zur nachbarrechtlichen Bestimmtheit einer Baugenehmigung; hier: Stellplätze

    Unter welchen Voraussetzungen die von einer Anlage ausgehenden Geräuscheinwirkungen in diesem Sinne schädlich sind und damit unzumutbar, ist in der Folge grundsätzlich unter Heranziehung der Grenzwerte der TA Lärm zu beurteilen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.2.2017 - 3 S 149/17 - juris Rn. 29), da das Bundesimmissionsschutzrecht und damit die TA Lärm die Grenzen der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für den Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht im Umfang seines Geltungsbereichs grundsätzlich allgemein festlegen (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 4 C 8.11 - juris Rn. 18 f. m. w. N.).

    Zwar ist nach der Rechtsprechung insbesondere des beschließenden Gerichtshofs zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen zur Regelung in § 12 Abs. 2 BauNVO, nach der in Wohngebieten Stellplätze und Garagen nur für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf zulässig sind, in der Regel davon auszugehen, dass Garagen und Stellplätze, deren Zahl dem durch die zugelassene Wohnnutzung verursachten Bedarf entspricht, auch in einem von Wohnbebauung geprägten Bereich keine erheblichen, billigerweise unzumutbaren Störungen hervorrufen und die TA Lärm bei der Beurteilung von Immissionen, die durch die Nutzung notwendiger Stellplätze eines Wohnvorhabens verursacht werden, in der Regel keine Anwendung findet (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.2.2017 - 3 S 149/17 - juris Rn. 30; Beschluss vom 11.12.2013 - 3 S 1964/13 - juris Rn. 15).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2020 - 2 M 71/20

    Nachbarwiderspruch gegen Stellplatzanlage

    Daher findet die TA Lärm mit ihren Immissionsrichtwerten (Nr. 6.1), dem Spitzenpegelkriterium (Nr. 6.3) und der von ihr definierten Vorbelastung (Nr. 2.4) bei der Beurteilung von Immissionen, die durch die Nutzung zugelassener notwendiger Stellplätze eines Wohnvorhabens verursacht werden, in der Regel keine Anwendung (vgl. Beschluss des Senats vom 5. März 2014 - 2 M 164/13 - a.a.O. Rn. 65; VGH BW, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 3 S 149/17 - juris Rn. 30 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 02.05.2019 - 4 K 7811/17

    Beachtung des Gebietscharakters des Grundstücks bei Berechnung der Tiefe der

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass notwendige Stellplätze und Garagen keine billigerweise nicht zumutbaren Störungen hervorrufen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.01.2008 - 3 S 2773/07 - juris Rn. 15; Beschl. v. 23.02.2017 - 3 S 149/17 - juris Rn. 30 mwN).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2021 - 10 S 73.20

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung für

  • VG Cottbus, 14.02.2020 - 3 L 585/19

    Bedarfsgerechte Garagen und Stellplätze muss der Nachbar hinnehmen!

  • VGH Hessen, 22.02.2018 - 4 A 1837/17

    Baurecht - Flüchtlingsunterbringung im Außenbereich

  • VGH Bayern, 23.06.2017 - 15 ZB 16.920

    Unzulässigkeit einer Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Vorhaben zum

  • VG Karlsruhe, 28.12.2023 - 2 K 2792/23

    Baunachbarkonstellation; Sofortige Vollziehung; Baugenehmigung; Bebauungsplan;

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 8 S 2441/18

    Vermittlung von Nachbarschutz durch die Festsetzung "Fläche für den Gemeinbedarf"

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - 10 S 52.17

    Rücksichtslosigkeit einer Flüchtlingsunterkunft im Außenbereich gegenüber

  • VG Sigmaringen, 08.05.2017 - 1 K 3405/16

    Anschlussunterbringung; landwirtschaftlicher Betrieb; Rücksichtnahmegebot

  • VG Cottbus, 20.07.2020 - 3 L 172/20
  • VGH Hessen, 24.03.2020 - 4 B 2146/19

    Nachbarrechtlicher Eilantrag: Rechtsschutzbedürfnis ist unabhängig vom

  • VGH Bayern, 16.04.2019 - 15 CE 18.2652

    Antrag auf Erlassung einer Regelungsanordnung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2021 - 2 M 67/21

    Drittwiderspruch gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2020 - 10 S 15.20

    Eine nachbarschützende Intention des Plangebers muss sich im Einzelfall aus der

  • VG Cottbus, 22.07.2020 - 3 L 316/19
  • VG Düsseldorf, 29.07.2019 - 9 L 1650/19

    Vereinfacht Prüfprogramm Standsicherheit Baugrund Gefahr Wehrmachtsstollen

  • VG München, 21.06.2022 - M 11 SN 22.2434

    Erfolgloser Eilantrag der Nachbarn gegen Neubau eines Gymnasiums

  • VG Düsseldorf, 03.12.2020 - 9 K 2356/19

    Vereinfacht Klagebefugnis Standsicherheit Wehrmachtsstollen

  • VG Hannover, 21.04.2021 - 12 A 5974/17

    Auflagen; Auslegung; Drittschutz; Gaststätte; Immissionen; Nutzung; Schießsport;

  • VG Düsseldorf, 29.07.2019 - 19 L 1650/19

    Vereinfacht Prüfprogramm Standsicherheit Baugrund Gefahr Wehrmachtsstollen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2023 - 7 A 130/22

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